"Menschen helfen Menschen"
Das soziale Netzwerkhaus können alle erwerbsfähigen, langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten von Arbeitslosengeld II (Alg II) und die Mitglieder deren Bedarfsgemeinschaften in Anspruch nehmen.
Erforderlich dazu ist die Vorlage eines "Benutzergutscheins" des Jobcenters Salzlandkreis.
Die betroffenen Personen benötigen kurzzeitig eine begleitende Unterstützung sowie Halt und Hilfestellungen.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, diesen Menschen auf Augenhöhe zu begegnen.
Eine Besonderheit unseres Hauses ist, dass viele unserer Mitarbeiter auf Grund eigener Erfahrung mit Langzeitarbeitslosigkeit gute Ansprechpartner sind.